ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) DER FOUNDERS LEAGUE GMBH.

  1. Geltungsbereich der AGB

Der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Founders League GmbH, Paulustor 10, 36037 Fulda (im folgenden "Founders League") liegen ausschließlich die nachstehenden AGB zugrunde. Von diesen AGB abweichende AGB  oder ergänzende Bestimmungen der Nutzer dieser Dienstleistungen finden keine Anwendung.

  1. Leistungen

2.1. Founders League betreibt eine Plattform zur Förderung junger Start-up Unternehmen. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen interaktive Live-Formate veranstaltet, die über verschiedene Internetplattformen abrufbar sind und in deren Rahmen teilnehmende Start-up Unternehmen die Gelegenheit zur Präsentation ihrer Geschäftsidee, bzw. ihres Geschäftsmodells gegeben wird.

2.2. Founders League verfügt über ein großes Netzwerk zu dem zahlreiche Investoren gehören, die interessiert an Start-up Unternehmensbeteiligungen sind. Aufgrund dieses Netzwerk ist Founders League dazu in der Lage, den Kontakt zwischen Start-up Unternehmen, die auf der Suche nach Inverstoren sind, und potentiellen Investoren, herzustellen. Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars für die Vermittlung von Investoren an Start-ups beauftragt das Start-up Unternehmen die Founders League mit der Herstellung eines Kontaktes zu potentiellen Investoren.  

2.3. Founders League bietet keine Finanzdienstleistungen an und übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass es im Anschluss an die Vernetzung des Start-up Unternehmens mit dem potentiellen Investor tatsächlich zu einer Beteiligung des Investors an dem Start-up Unternehmen kommen wird. Founders League ist nicht dazu verpflichtet, dem Start-up eine Beteiligung durch einen Investor zu verschaffen.

2.4. Founders League wird nicht exklusiv für ein Start-up Unternehmen oder einen potentiellen Investor tätig, d.h. jedes Start-up Unternehmen kann jederzeit auch andere Berater und Vermittler mit der Suche nach potentiellen Investoren beauftragen. Founders League kann jederzeit auch mehrere Start-up Unternehmen mit einem potentiellen Investor vernetzen.

2.5. Founders League beteiligt sich nicht an den Verhandlungen zu möglichen Beteiligungen zwischen dem Start-up Unternehmen und dem potentiellen Investor. Diese Parteien sind allein für das Aushandeln der Rahmenbedingungen einer Unternehmensbeteiligung verantwortlich.

2.6. Die FOUNDERS LEAGUE GmbH ist berechtigt Vor-, Nachname, Emailadresse, Unternehmen, Land, Karrierelevel, Sektor, Firmengröße, Firmentyp und Position an Partner, Investoren, Business Angel etc. weiterzugeben, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.

3.Vergütung

3.1. Sollte es tatsächlich im Anschluss an eine Kontaktherstellung durch Founders League zu einer Beteiligung eines Inverstors an dem Start-up Unternehmen kommen, erhält Founders League für seine Vermittlungsleistung eine Provision.

3.2. Founders League erhält für die erfolgreiche Vermittlung einer Unternehmensbeteiligung eine Provision in Höhe von 3,5 % an sämtlichen Einlagen des Investors, der durch eine Vernetzung der Founders League mit dem Start-up Unternehmen in Kontakt getreten ist. Dies gilt auch für Investitionen von Dritten an dem Start-up Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem vermittelten Investor stehen und in Folge der Kontaktherstellung durch Founders League getätigt wurden.

3.3. Der Provisionsanspruch von Founders League bezieht sich auch auf sämtliche weitere Beteiligungen des vermittelten Investors an dem Start-up Unternehmen, die innerhalb von 24 Monaten nach Eingang der Zahlung der ersten Beteiligung erfolgen.

3.4. Das Start-up Unternehmen ist verpflichtet, Founders League über jede Vereinbarung mit einem Investor zu informieren, die zu einer Beteiligung des vermittelten Investors an dem Start-up Unternehmen führt. Mitzuteilen sind insbesondere die Höhe der Geldsumme, mit dem sich der der Investor an dem Start-up Unternehmen beteiligt und zu welchem Zeitpunkt diese Geldsumme vom Investor zu leisten ist. Die Mitteilung hat spätestens 14 Tage nach vollständiger Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages zwischen dem Start-up Unternehmen und dem Investor zu erfolgen.

3.5. Das Start-up Unternehmen ist verpflichtet, Founders League spätestens 14 Tage nach Eingang der Geldsumme auf seinem Geschäftskonto über die Zahlung zu informieren. Founders League wird dem Start-up Unternehmen im Anschluss eine ordnungsgemäße Rechnung über den angefallenen Provisionsbetrag stellen, die spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Start-up Unternehmen an das Geschäftskonto von Founders League zu überweisen ist.

  1. Laufzeit

Die Laufzeit des Vertrages zwischen dem Startup Unternehmen und Founders League ist zeitlich unbegrenzt. Eine Kündigung ist jederzeit möglich. xMNJ

  1. Datenschutz

Alle Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Founders League behält sich alle Rechte an den Inhalten der Webseite www.foundersleague.de  sowie der darauf enthaltenen Daten vor.

  1. Haftung

7.1. Founders League haftet im Rahmen dieser AGB dem Grunde nach für Schäden der Vertragspartner,

- die Founders League oder ihre Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig oder die ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

- die durch die Verletzung einer Pflicht durch Founders League, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind,

- wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren,

- die auf einem nicht leicht fahrlässig verschuldeten Organisationsverschulden seitens Founders League beruhen,

- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Founders League oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2. Founders League haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.3. Soweit Founders League gemäß Ziffer 7.2. nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens EUR 1.000,00 bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens EUR 500,00 begrenzt.

7.4. Soweit Founders League gemäß Ziffer 7.2. nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

7.5. In anderen als den in 7.1. bis 7.4. genannten Fällen ist die Haftung von Founders League - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.

7.6. Schadensersatzansprüche gegen Founders League verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten Handlung.

7.7. Soweit die Haftung von Founders League ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Founders League.

  1. Schlussbestimmungen

8.1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3. Für den Fall, dass der Nutzer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda






Stand: 17.02.2023